Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20741
VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186 (https://dejure.org/2012,20741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2012 - 14 ZB 12.186 (https://dejure.org/2012,20741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 14 ZB 12.186 (https://dejure.org/2012,20741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage auf Einschreiten gegen Errichtung einer Grenzgarage auf dem Nachbargrundstück;Analoge Anwendung der Obergrenze "50 m³ Brutto-Rauminhalt" auf Grenzgaragen (verneint);Drittschutz von Auflagen zur Begrünung in einer Baugenehmigung (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. etwa BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839).

    Darüber hinaus fehlt es an einer grundsätzlichen Bedeutung auch deshalb, weil sich die Fragen - wie oben unter Nr. 1 dargestellt - ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lassen (vgl. hierzu BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642/3643).

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG vom 22.8.2011 NVwZ-RR 2011, 963 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. etwa BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Somit käme es darauf an, ob sich dem Gericht die Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung aufdrängen musste (vgl. z.B. BVerwG vom 13.5.2004 Az. 4 B 27/04 RdNr. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; gemeindliche Mehrzweckhalle;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Soweit die Kläger ergänzend auf ihr erstinstanzliches Vorbringen Bezug nehmen, genügt dies nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung (vgl. z.B. BayVGH vom 18.1.2008 Az. 22 ZB 07.15 RdNr. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 14 ZB 10.2163

    Rechtsschutzinteresse des Nachbarn für Klage gegen die Rücknahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Die Kläger sprechen hier ersichtlich den Umstand an, dass die Beklagte in der Vergangenheit im Rahmen der Aufhebung einer der Beigeladenen für die Grenzgarage erteilten Baugenehmigung das Baugrundstück mit unrichtigen Flurnummern bezeichnet hat (vgl. hierzu etwa BayVGH vom 18.10.2010 Az. 14 ZB 10.2163 RdNr. 6).
  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Frage besteht (vgl. BayVGH vom 18.1.2011 Az. 8 ZB 10.2239 RdNr. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 6 ZB 10.3092

    Darlegung der Zulassungsgründe; Antragsbegründung; mehrere tragende Gründe (Klage

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Danach müsste substanziiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BayVGH vom 31.3.2011 Az. 6 ZB 10.3092 RdNr. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 7 ZB 11.2240

    Bezugnahme des Prozessbevollmächtigten im Anhörungsrügeverfahren auf Ausführungen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186
    Für die dem Prozessbevollmächtigten danach aufgegebene eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs ist die bloße Bezugnahme auf Ausführungen nicht postulationsfähiger Verfahrensbeteiligter oder deren unveränderte Übernahme ohne erkennbare eigenständige Würdigung grundsätzlich nicht ausreichend (vgl. BayVGH vom 4.10.2011 Az. 7 ZB 11.2240 RdNr. 5 m.w.N.; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 56 zu § 124a).
  • BVerwG, 27.10.2011 - 4 CN 7.10

    Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung "Wald";

  • VGH Bayern, 17.03.2000 - 26 ZS 99.3064
  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431

    Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im

    Auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift aus dem Gedanken des das Planfeststellungsrecht prägenden Grundsatzes der Planerhaltung (vgl. BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276/283; U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 Rn. 110; U.v. 17.1.2007 - 9 A 20/05 - BVerwGE 128, 76 Rn. 12; U.v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 34; B.v. 4.7.2012 - 9 VR 6/12 - BayVBl 2012, 766 Rn. 11; BayVGH, U.v. 27.6.2008 - 8 B 06.2340 - VGH n.F. 61, 372/375; Bonk/Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2008, § 75 Rn. 37) scheidet aus, weil die fehlende Planrechtfertigung im Wege der Planergänzung oder im ergänzenden Verfahren nicht heilbar ist.
  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489

    Rückforderung von Trennungsgeld

    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 11.12.2012 - 8 B 58.12 - NVwZ-RR 2013, 341 Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 14 ZB 12.186 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 28.06.2018 - AN 3 K 16.02345

    Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Katasterwerk existierenden Fl.Nrn. ... und ... - erledigt durch Beschluss des Bay. Verwaltungsgerichtshofes v. 4. Juli 2012 AZ.:14 ZB 12.186 AN 18 K 11.1454 - ohne rechtliches Gehör - Willkürakt -.
  • VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041

    Bemessung des Grundgehalts nach Ernennung zur Richterin am Bundespatentgericht

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Frage besteht (vgl. BayVGH vom 4.7.2012 Az. 14 ZB 12.186 RdNr. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2014 - 14 ZB 13.1270

    Unwirksame Beschwerdeeinlegung per E-Mail

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 14 ZB 12.186 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 19.02.2013 - Au 3 K 12.1112

    Planfeststellungsergänzungsbeschluss; Bestimmtheit; Hochwasserrückhaltebecken

    Denn der Ausgang des Verfahrens des bisherigen Klägers zu 1 würde sich auf die Kläger des vorliegenden Verfahrens allenfalls als Rechtsreflex auswirken und die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses ihnen gegenüber unberührt lassen (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.2012 - BayVBl 2012, 766).
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 14 ZB 12.1707

    Anhörungsrüge; keine Überprüfung von bereits der Vorinstanz unterlaufenen Fehlern

    Die Anhörungsrüge ist teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet, weil der Verwaltungsgerichtshof den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör bei seinem Beschluss vom 4. Juli 2012 Az. 14 ZB 12.186, mit dem der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden war, nicht verletzt hat (§ 152 a Abs. 1, Abs. 4 VwGO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht